Jetzt staubt's! - Kirche wählen! unter diesem Motto werden im Erzbistum Köln am 11. und 12. November diesen Jahres die Pfarrgemeinderäte auf Ebene der Seelsorgebereiche gewählt.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind vielfältig: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, von der Erstellung des Pastoralkonzepts bis vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus oder die Öffentlichkeitsarbeit.
In der Praxis jedoch setzt jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte und versucht, Gemeindemitglieder zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu gewinnen.
Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus ist der Pfarrgemeinderat zuständig für den Kontakt zum Kirchengemeindeverband oder Kirchenvorstand. Mit diesen Gremien berät er die Finanzierung der Pastoral und eigener Projekte.
Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt und gefirmt ist bzw. bereit ist die Firmung zu empfangen, kann Mitglied im Pfarrgemeinderat werden.
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe des Seelsorgebereiches zwischen 8 und 20 gewählten Mitgliedern.
Neben den gewählten gibt es noch die geborenen Mitglieder. Dazu gehören zum Beispiel der Pfarrer, die Pfarrvikare und maximal zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams, also z. B. der Kaplan und die/der Gemeinde- und Pastoralreferent/in.
Zusätzlich können noch bis zu vier weitere stimmberechtigte Mitglieder vom Pfarrer berufen werden.
Außerdem kann der Pfarrgemeinderat Ausschüsse und Projektgruppen für verschiedene Aufgaben bilden, in denen auch andere Mitglieder der Pfarrgemeinde mitarbeiten können.
Anna Kimberger
Gerhard Wiebe
Marianne Giese
Petra Keil
Dr. Thomas Krüggeler
Benedikt Pott
Dr. Theodor Alfen
Dr. Georg Düchs
Dr. Klaus Esser
Anja Hartmann
Sina Spagnuolo
Claudia Ting
Sabine Wolf